Ukrainische Staatsbürgerschaft
Veröffentlicht am 17 August 2020 Jahr 13:36

Die Angelegenheiten der ukrainischen Staatsbürgerschaft sind geregelt:

  • Die Verfassung der Ukraine;
  • Das Gesetz der Ukraine "Über die Staatsbürgerschaft der Ukraine";
  • Die Verfahrensregelung zu Anträgen und Einreichungen zur Staatsbürgerschaft der Ukraine und zur Umsetzung von Entscheidungen.

Ausländische diplomatische Vertretungen der Ukraine üben Staatsbürgerschaftsbefugnisse für Personen aus, die sich gemäß der geltenden Gesetzgebung der Ukraine dauerhaft im Ausland aufhalten (mit Ausnahme des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch Geburt, der auch für Personen durchgeführt wird, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten).

Der Antrag auf Staatsbürgerschaft wird schriftlich unter Angabe des Datums eingereicht und vom Antragsteller unterzeichnet. Der Antragsteller reicht den Antrag und andere sachbezogene Unterlagen persönlich ein.

Der Antrag auf Staatsbürgerschaft des Kindes wird von einem Elternteil des Kindes oder einem anderen gesetzlichen Vertreter des Kindes unterzeichnet. Der Antrag und andere Unterlagen zur Staatsbürgerschaft des Kindes sind von einem Elternteil des Kindes oder einem anderen gesetzlichen Vertreter des Kindes am Wohnort des Kindes oder einer seinen Eltern bzw. eines anderen gesetzlichen Vertreters einzureichen.

Eine Person, die vor Erreichen des Volljährigkeitsalters eine Ehe angemeldet hat oder die bis zum Erreichen des Volljährigkeitsalters gemäß dem Zivilgesetzbuch der Ukraine die volle zivilrechtliche Handlungsfähigkeit erhalten hat, muss den Antrag auf Staatsbürgerschaft persönlich unterzeichnen und einreichen.

Kann der Antragsteller den Antrag aufgrund von Analphabetismus oder körperlichen Behinderungen nicht unterschreiben, wird der Antrag auf Ansuchen des Antragstellers von einer anderen Person unterzeichnet.

Wenn triftige Gründe vorliegen (schwere Krankheit, Naturkatastrophe usw.), können der Antrag und andere sachbezogene Unterlagen auf Ansuchen des Antragstellers von einer anderen Person eingereicht bzw. per Post versandt werden.

 Der Antrag zur Staatsbürgerschaft und andere sachbezogene Unterlagen der unfähigen Person sind von ihrer Vormund zu unterzeichnen und einzureichen.

Bei der Einreichung eines Staatsbürgerschaftsantrags und sachbezogenen Unterlagen bei einer diplomatischen Auslandsmission der Ukraine sind ein Dokument zur Bestätigung der Identität des Antragstellers sowie ein Dokument über seinen ständigen Wohnsitz im Ausland vorzulegen.

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