Update: 09.09.2020 (laut Dekret 791)
Mit Beschluss des Ministerkabinetts vom 26. August 2020 ist eine Einreise für ausländische Staatsangehörige in die Ukraine ab 28. August Mitternacht bis zum 28. September Mitternacht nicht mehr möglich.
Ausnahmen:
- Ehegatten, Eltern, Kinder oder Großeltern von Staatsangehörigen der Ukraine
- bei Einreise zu Studienzwecken an Hochschulen
- Dienst in den Streitkräften
- ständiger oder zeitweiliger Wohnsitz in der Ukraine mit entsprechender Aufenthaltsberechtigung
- Personen mit Flüchtlingsstaus oder zusätzlichem Schutzbedarf
- Personen mit Arbeitsgenehmigung für Ausländer oder Staatenlose
- in der Ukraine akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen oder Konsulareinrichtungen, von Vertretungen offizieller internationaler Missionen und Organisationen sowie deren Familienmitglieder
- Leiter oder Mitglieder offizieller ausländischer Delegationen, Mitarbeiter von Vertretungen internationaler Organisationen sowie deren Begleiter, die auf Einladung des Präsidenten der Ukraine, der Werchowna Rada der Ukraine, des Ministerkabinetts der Ukraine, des Präsidialbüros oder des ukrainischen Außenministeriums in die Ukraine einreisen
- Einreise auf Einladung des ukrainischen Außenministeriums
- Fahrzeugführer und/oder Besatzungsmitglieder von Güterfahrzeugen und Bussen im regulären Verkehr, Besatzungsmitglieder von Flugzeugen, See- und Flussschiffen sowie fahrendes Eisenbahnpersonal,
- Militärinstrukteure von NATO-Staaten und Staaten, die am NATO-Programm „Partnership for Peace“ teilnehmen, die an Ausbildungsmaßnahmen für Struktureinheiten der Streitkräfte der Ukraine teilnehmen oder auf Einladung des Verteidigungsministeriums der Ukraine einreisen
- Kulturschaffende auf Einladung einer Kultureinrichtung mit jeweils einer Begleitperson
- Einreise zur Teilnahme an offiziellen sportlichen Wettkämpfen im Hoheitsgebiet der Ukraine mit Begleitpersonen
- technische Fachkräfte, die auf Einladung ukrainischer Unternehmen in die Ukraine einreisen
- Personen, die hämatopoetische Stammzellen für Transplantationen transportieren
- bei Einreise zur Behandlung in Gesundheitseinrichtungen der Ukraine
❗Für die Einreise von Ausländern, die die oben genannten Ausnahmen erfüllen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen:
- Nachweis einer Krankenversicherung, die Kosten einer Behandlung von und einer Beobachtung wegen des Verdachts einer COVID-19-Erkrankung in der Ukraine ausdrücklich einschließt. Die Versicherungsgesellschaft muss über eine Vertretung in der Ukraine verfügen oder in der Ukraine registriert oder vertraglich mit einer ukrainischen Partnerversicherung verbunden sein.
- Zwingende häusliche Quarantäne unter Nutzung der App „Dii wdoma“ („Дій вдома“) bei Einreise aus Ländern mit hohem Infektionsrisiko (sog. „rote“ Liste). Alternativ kann nach Einreise aus diesen Gebieten ein PCR-Test gemacht werden oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, bei Einreise vorgelegt werden. Die Liste zur Einteilung in Risiko- und Nichtrisikogebiete (rote und grüne Liste) wird durch das ukrainische Gesundheitsministerium alle paar Tage aktualisiert. Informieren Sie sich daher vor Abreise unter https://visitukraine.today (in engl. und ukr. Sprache) über den aktuellen Status von Deutschland oder einem anderen Land, aus dem Sie einreisen, bzw. sich 14 Tage vor Einreise in die Ukraine aufgehalten haben.
👉Informieren Sie sich bitte zu beiden Punkten auf https://visitukraine.today/
Um Schwierigkeiten bei der Einreise zu vermeiden, wird geraten, dazu sich von der Auslandskrankenversicherung (Anforderungen s.o.) schriftlich (möglichst in englischer oder ukrainischer Sprache) bestätigen zu lassen, dass der Versicherungsschutz auch derzeit für eine Einreise in die Ukraine und für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 besteht.