Aufgrund des COVID-19-Ausbruchs sperrt die Ukraine nach der Entscheidung des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrats vom 13. März über Schutzmaßnahmen für zwei Wochen alle Einreisemöglichkeiten für Ausländer und Apatriden.
Die Maßnahmen treten am 16. März um 00.00 Uhr (Mitternacht vom Sonntag, 15. März, bis Montag, 16. März) in Kraft und gelten zwei Wochen lang, bis zum 3. April um 00.00 Uhr (Kiew-Zeit). Diese können nach Ablauf dieser Frist verlängert oder annulliert werden, je nach der Situation mit der weltweiten Verbreitung von COVID-19.
Ausländische Staatsbürger, die eine (befristete oder unbefristete) Aufenthaltsgenehmigung für die Ukraine besitzen, werden zur Einreise zugelassen.
Das ukrainische Außenministerium behält sich auch das Recht vor, akkreditierten Mitarbeitern ausländischer diplomatischer und konsularischer Vertretungen, Vertretungen internationaler Organisationen und anderen die Einreise zu gestatten.
Das Außenministerium dankt allen ausländischen Besuchern der Ukraine für ihr Verständnis für diese außerordentlichen Maßnahmen und bittet darum, die Reisen entsprechend zu verschieben.